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Rechtliche Betreuungen

Eine rechtliche Betreuung ist eine umfassende oder ergänzende Form der Unterstützung für hilfsbedürftige Menschen in finanziellen, rechtlichen oder gesundheitlichen Fragen.

Sie ist für Erwachsene vorgesehen, die aufgrund einer

  • psychischen Erkrankung
  • körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung
  • Suchterkrankung

ihre persönlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst erledigen können.

Das Vormundschaftsgericht bestellt auf der Grundlage des Betreuungsrechtes einen Betreuer, entweder eine nahestehende Person, einen Berufsbetreuer, einen ehrenamtlichen oder hauptberuflichen Mitarbeiter eines Betreuungsvereins wie dem SKM.

Die gesetzliche Vertretung erfolgt in bestimmten Aufgabenkreisen (z. B. Vermögensangelegenheiten, Vertretung gegenüber Behörden oder Gesundheitsfürsorge), die vom Vormundschaftsgericht nach dem jeweiligen Bedarf für eine begrenzte Zeit festgelegt werden.

Neben hauptamtlich geführten Betreuungen ist es Aufgabe des Vereins, im Rahmen der sogenannten "Querschnittsaufgaben", neue ehrenamtliche Betreuer zu gewinnen, zu schulen und zu begleiten. Daneben erhalten die ehrenamtlichen Mitarbeiter Versicherungsschutz über den Verein. Weitere Informationen über die ehrenamtliche Mitarbeit in unserem Verein erhalten sie hier: Ehrenamt

Der Querschnittsmitarbeiter informiert außerdem im Rahmen von Vorträgen über Vorsorgevollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen.

Wenn Sie selbst Interesse haben, eine gesetzliche Betreuung zu übernehmen, an Informationen oder Vorträgen interessiert sind, so nehmen Sie bitte hier Kontakt auf.

  • Die Vorsorgevollmacht ist eine Generalvollmacht, mit der eine Vertrauensperson beauftragt wird, Angelegenheiten wahrzunehmen, wenn Sie selbst aufgrund einer Krankheit, einer Behinderung oder fortgeschrittenen Alters hierzu nicht mehr in der Lage sind.
    Die Aufgaben können umfassend oder auf einzelne Bereiche (z. B. Gesundheit oder Vermögen) beschränkt sein. Die Vorsorgevollmacht sollte notariell beurkundet und bei Gericht hinterlegt werden.
  • Mit einer Betreuungsverfügung können Sie vorab bestimmen, wer im Bedarfsfall Ihr gesetzlicher Betreuer werden und welche Aufgaben im Einzelnen dieser ausüben soll. Der Betreuer wird im Bedarfsfall vom Vormundschaftsgericht eingesetzt und unterliegt der Kontrolle des Gerichtes. Die Betreuungsverfügung kann ebenfalls bei Gericht hinterlegt werden.
  • In der Patientenverfügung können Sie verbindlich festlegen, ob und welche medizinischen Maßnahmen bei Ihnen zur Anwendung kommen sollen, falls Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Ihren freien Willen zu äußern. Sie können Erklärungen z. B. zu schmerzlindernden oder lebenserhaltenden Maßnahmen abgeben. Ihre Angaben sollten genau sein. Die Patientenverfügung sollte mit dem Hausarzt besprochen, von Zeugen bestätigt und regelmäßig aktualisiert werden.

Mit den auf der rechten Leiste aufgeführten Downloads geben wir Ihnen Beispiele für die Gestaltung der einzelnen Verfügungen. Sie bilden einen Anhaltspunkt, ersetzen aber keinesfalls die genaue Prüfung und die individuelle Ausgestaltung einzelner Punkte.

Bei Fragen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Maximilian-Kolbe-Haus
Lindenstr. 13
49808 Lingen

Tel. 0591-912460
Fax 0591-9124623

 

Ihre Ansprechpartner:



Michael Grundke Koordinator Querschnitt

Tel.: 0591-9124624
E-Mail



 

Birgit Heuflich
Tel.: 0591-9124619
E-Mail



 

Vanessa Hoff
Tel.: 0591-9124612
E-Mail



 

Stefan Kallabis
Tel.: 0591-9124613
E-Mail

   

 

 

Michael Kunath
Tel.: 0591-9124615
E-Mail

   

 

 

Agnes Mödden
Tel.: 0591-9124637
E-Mail